Das Energiezertifikat
Das Königliche Dekret 235/2013 über die Zertifizierung der Energieeffizienz ist am 05. April 2013 in Kraft getreten. Laut diesem Dekret ist eine Zertifizierung der Energieeffizienz notwendig für:
Neubauten
Gebäude oder Teile von Gebäuden, die verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet werden, wenn sie nicht bereits ein gültiges Zertifikat haben
Gebäude oder Teile von Gebäuden, die durch Behörden belegt sind
Wenn Gebäude vor Baubeginn verkauft oder vermietet werden, muss der Verkäufer bzw. Vermieter ein Energiezertifikat zusammen mit der Endabnahme des Projekts bzw. des erstellten Gebäudes erhalten.
Wenn das bestehende Gebäude in seiner Gesamtheit oder in Teilen vertraglich zum Verkauf steht, muss dem Käufer das Energiezertifikat zur Verfügung gestellt werden. Wird ein Gebäude in seiner Gesamtheit oder in Teilen verpachtet wird, muss dem Mieter eine Kopie des Energiezertifikats zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorlage bzw. Überlassung des Energieausweises für Käufer und Mieter von Häusern, ganzen bzw. Teilen von Gebäuden sind für Kauf- und Mietverträge erforderlich, die ab dem 01.06.2013 ausgefertigt werden. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Darüber hinaus kann ein Vertrag ohne Zertifikat nach dem 01.06.2013 für ungültig erklärt werden. Und spätestens bei Übertragung der Immobilie im Notariat muss er wirklich vorliegen, ohne ihn gibt es keine Beurkundung.